Tarife und AGB


kostenreglement

1. Allgemeine Bestimmungen

Das Kostenreglement tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft und ist Bestandteil des Vertrages mit Think Social und bildet die Grundlage der Kostengutsprache. Die einweisende Instanz/Person bestätigt mit der mündlichen Zusage und/oder Unterschrift, dass die Leistungsträger/Teilnehmer*innen über eine Unfall- Kranken- und Haftpflichtversicherung verfügt.

Für Schäden die durch die Leistungsträger verursacht werden hat die Haftpflichtversicherung aufzukommen. Ansprech- und Kontaktperson während der Auszeit ist Think Social.

 

Die Rechnungsstellung erfolgt digital und monatlich mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen. 



2. Tarife

2.1 Kosten

Für unser Angebot gelten die nachfolgend genannten Preise.

Sofern ein Leistungsvertrag mit Organisationen/Institutionen oder mit dem Kanton vorliegt, gelten die dort festgelegten Konditionen und Kostenansätze.

 

Ein Antrag auf Kostenübernahme kann beim Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) eingereicht werden.

 

 

Vorabklärung

Telefonische Vorabklärung mit Think Social

  • Kostenlos

 

Standortgespräche

Aufnahme- und Abschlussgespräche, Protokolle

  • CHF 120 / pro Stunde

 

Vereinbarte Anwendungen

z.B. Schriftliche Berichte, telefonische Beratungen

  • CHF 120 / pro Stunde

 

Interkulturelle Kompetenzen

Einbezug von Dolmetscher*innen oder interkulturelle Vermittlung durch Drittpersonen

  • ca. CHF 120 / pro Stunde (je nach Fachperson)

 

Jugendcoaching, Sozialpädagogische Einzelbegleitung

Beratung, Coaching, Betreuung und Begleitung

 

Für das Jugendcoaching in Form einer sozialpädagogischen Einzelbegleitung wird ein Stundensatz von CHF 120.– berechnet.

Sofern ein Leistungsvertrag mit Organisationen oder mit dem Kanton vorliegt, gelten die dort festgelegten Konditionen und Kostenansätze.

  • mindestens 120 Minuten pro Einsatz

CHF 120 / pro Stunde / oder nach Leistungsvertrag

 

Tages-Time Out, Auszeit

Donnerstag und/oder Freitag von ca. 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Outdoor Training in Lebenskompetenz mit Hund
  • Erholung - Reflexion - Wachstum
  • PickUp an einem vordefinierten Ort
  • exkl. Mittagessen

ab CHF 250 / pro Tag

 

Ferienbetreuung und Begleitung

  • Nur während den Schulferien
  • Sa - Sa, (Grundsätzlich 7 Tage)
  • Diverse Settings möglich
  • inkl. Übernachtung und Verpflegung

Bitte kontaktieren sie uns bezüglich diesem Ferienangebot und fragen sie nach einer unverbindlichen Offerte an

Tiergestützte Mobile Schulsozialarbeit

Hilfe, Beratung und Unterstützung bei Krisen und Kinderschutzmassnahmen

  • CHF 120 / pro Stunde

 

Erlebnispädagogik

  • CHF 99 / pro Stunde
  • exkl. zusätzliche Kosten für Freizeitaktivitäten wie z.B. Miete von Plätzen, Sportgeräte oder Kleider etc.

(Bitte fragen sie uns nach einer unverbindlichen Offerte.

Diese richtet sich nach Dauer, Ort und Angebot)

 2.2 NEBENKOSTEN - NICHT IN DEN KOSTEN ENTHALTENE LEISTUNGEN

  • Zusätzliche Freizeitaktivitäten
  • Bus- und Bahntickets
  • Verpflegung
  • Taschengeld
  • Zusätzliche Fahrtkosten
  • Begleitung für besondere Termine
  • Kosten für eine adäquate Kleidung für den Einsatzbereich
  • Rückführungen auf Wunsch beider Parteien

 

Mittagessen und Getränke

  • Räumlichkeit der Spinnerei: Essen Pauschal CHF 25 (Wasser, Tee und Kaffee gratis)
  • Extern (gemäss Vereinbarung und/oder Budget)

 

Extra Fahrspesen

  • CHF 99 / pro Fahrstunde
  • CHF 0.75 / pro Kilometer

2.3 KOSTEN BEI ABWESENHEITEN

Bei Abwesenheiten der begleiteten Personen (z. B. aufgrund von Motivationsverlust, Krankheit oder Schnupperaufenthalt) wird keine Reduktion der Kosten gewährt. Termine, die mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden nicht in Rechnung gestellt.

2.4 AUFTRÄGE DIE NICHT ZU STANDE KOMMEN

Bei Aufträgen die nicht zu Stande kommen verrechnen wir  
grundsätzlich folgende Aufwände:

  • CHF 99 / Stunde
  • CHF 99 / pro Fahrstunde
  • CHF 0.75 / pro Kilometer


3 Kündigungsfristen

3.1 ORDENTLICHE KÜNDIGUNGEN

Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage. Bis zum Kündigungstermin und/oder bei Abwesenheit (Punkt 2.3) werden die vollen Kosten verrechnet.

3.2 AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNGEN

Bei schwerwiegenden, unvorhergesehenen Ereignissen kann der Vertrag von beiden Parteien sofort aufgelöst werden. Beide Parteien sind bemüht vorgängig das Gespräch zu suchen, um einen Austritt, wenn immer möglich, positiv zu gestalten.



4 VERSICHERUNG

5 NACHBETREUUNg


Die Versicherung (Unfall, Haftpflicht) ist in der Verantwortung und Sache der Teilneher*innen und/oder Auftraggeber.

 

Es besteht keine Haftung für Unfall, Diebstahl, Sachschaden oder persönliche Effekte. 

 

Die Teilnehmer sind bei Unfällen nicht durch Think Social versichert. Sie müssen zusätzlich bei der obligatorischen Krankenversicherung versichert sein. Ausnahmen: Teilnehmer*innen aus dem Ausland.

Nachbetreuung kann als Anschlusslösung nach einem Aufenthalt bei Think Social angeboten werden.

 

Die Kosten sind unter Punkt 2.1 ersichtlich.



5 Vertragsvereinbarung

Bitte fragen sie uns nach unserer schriftlichen Auftrags- und Zielvereinbarung.

6 keine finanziellen möglichkeiten?

Wir arbeiten mit Stiftungen und Mäzen zusammen. Bitte nehmen sie diesbezüglich unverbindlich Kontakt mit uns auf.



7 grenzen der zusammenarbeit

Es gibt Grenzen einer Zusammenarbeit.



THINK SOCIAL    SPINNEREISTRASSE 12    8135 LANGNAU AM ALBIS